DIE IDEE

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Die Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht e. V. widmet sich im Geiste der Völkerverständigung der Förderung der Rechtspflege sowie des akademischen Austausches zwischen deutschen und chinesischen Experten des Arbeitsrechts. Seit ihrer Gründung veranstaltet die Gesellschaft jährlich einen Arbeitsrechtstag, der Praktikern und Wissenschaftlern die Möglichkeit eines rechtsvergleichenden Diskurses über aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen und Herausforderungen gibt. Gastgeberin des diesjährigen Deutsch-Chinesischen Arbeitsrechtstages ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. in Berlin.


 

DAS PROGRAMM

 

Ab 09:45 Uhr

Registrierung

10:15

Grußwort

Renate Hornung-Draus

Geschäftsführerin, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., Berlin

10:20

Prof. Dr. Stefan Strassner, LL.M.
Vorsitzender, Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., Berlin

Die Pflichtenstellung der Arbeitnehmer im heutigen China – auch mit Blick auf die in 2023 erfolgte Neufassung des Spionagegesetzes

11:00

Dr. LI Guang
Rechtsanwalt, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbH, München

Die Auswirkungen des chinesischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten von 2021 auf die Arbeitsverhältnisse in der Volksrepublik

11:45

Ralph Koppitz
Rechtsanwalt, Potsdam

Plattformökonomie – Arbeitsrechtliche Musterfälle des Chinesischen Obersten Volksgerichts aus 2023

12:30 bis 13:30

Gemeinsames Mittagessen

 

Roland Falder
Counsel, emltc, Africa, Asia, Middle East

Deutsche Arbeitgeber als Weltpolizisten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und China-Geschäft


14:30


Verabschiedung



 

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