DIE IDEE
Die Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht e. V. widmet sich im Geiste der Völkerverständigung der Förderung der Rechtspflege sowie des akademischen Austausches zwischen deutschen und chinesischen Experten des Arbeitsrechts. Seit ihrer Gründung veranstaltet die Gesellschaft jährlich einen Arbeitsrechtstag, der Praktikern und Wissenschaftlern die Möglichkeit eines rechtsvergleichenden Diskurses über aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen und Herausforderungen gibt. Gastgeberin des diesjährigen Deutsch-Chinesischen Arbeitsrechtstages ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. in Berlin.
DAS PROGRAMM
Ab 09:45 Uhr
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Registrierung
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10:15
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Grußwort
Renate Hornung-Draus
Geschäftsführerin, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., Berlin
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10:20
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Prof. Dr. Stefan Strassner, LL.M. Vorsitzender, Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., Berlin
Die Pflichtenstellung der Arbeitnehmer im heutigen China – auch mit Blick auf die in 2023 erfolgte Neufassung des Spionagegesetzes
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11:00
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Dr. LI Guang Rechtsanwalt, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbH, München
Die Auswirkungen des chinesischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten von 2021 auf die Arbeitsverhältnisse in der Volksrepublik
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11:45 |
Ralph Koppitz Rechtsanwalt, Potsdam
Plattformökonomie – Arbeitsrechtliche Musterfälle des Chinesischen Obersten Volksgerichts aus 2023
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12:30 bis 13:30
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Gemeinsames Mittagessen
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Roland Falder Counsel, emltc, Africa, Asia, Middle East
Deutsche Arbeitgeber als Weltpolizisten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und China-Geschäft
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14:30
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Verabschiedung
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Interesse, beim Deutsch-Chinesischen Arbeitsrechtstag 2023 dabei zu sein? Senden Sie Ihre Anfrage einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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